Dienstag, Juni 21, 2005

Gericht verbietet Nacktradeln

Zum Nachdenken:

"Das Verwaltungsgericht Karlsruhe untersagte eine geplante Aktion zum "Weltnacktradeltag". Die geplante Aktion sei untersagt worden, weil sie „grob ungehörig“ sei. Dabei wollten bis zu zwölf Teilnehmer nackt auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zur Grenze des Landkreises Rastatt und wieder zurück mit dem Fahrrad fahren, um für die Nacktheit als „zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung“ einzutreten."
"Zweckdienliche Kleidung" beim Radfahren? In der neuen "Juli-Tour" gibt es einen Test der Radhosen und das nicht ohne Grund. Interessant wäre der Pro-Kopf-Konsum Vasiline von Nacktradlern, aber wahrscheinlich kommen diese Leute mehr so aus der SM Richtung: "Nichts ist schöner als ein Karbon-Sattel unter meinem nackten Hintern." Hmh? Der Gedanke hat was!

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